Hausstudio

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Hausstudio GmbH, Venloer Str. 210, 50823 Köln · Stand: Juli 2026

Hinweis: Dies ist ein fiktives Demo-Projekt von stillstudio. Diese AGB sind Beispieltexte und nicht anwaltlich geprüft.

Zum Speichern und Drucken: Diese AGB in der Fassung „Juli 2026" als PDF.

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§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Baumaterialien und Zubehör über unseren Katalog sowie über Handwerks- und Sanierungsleistungen der Hausstudio GmbH über alle angebotenen Gewerke (nachfolgend „wir"). Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern; einzelne Regelungen gelten ausdrücklich nur für eine der beiden Gruppen und sind entsprechend gekennzeichnet.

(2) Verträge kommen nicht über diese Website zustande. Die AGB werden Bestandteil eines Vertrags, wenn wir bei Vertragsschluss auf sie hinweisen — insbesondere in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen. Die auf dieser Website veröffentlichte Fassung dient der Transparenz.

(3) Gegenüber Unternehmern gilt: Entgegenstehende oder abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Darstellungen auf unserer Website, im Katalog und in der Ausstellung — einschließlich der Ergebnisse unseres KI-Material-Visualizers — sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar.

(2) Bei Handwerksleistungen erstellen wir nach Aufmaß ein schriftliches Angebot. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande, im Übrigen mit unserer Auftragsbestätigung.

(3) Beim Materialkauf kommt der Vertrag mit unserer Annahme der Bestellung (etwa bei Sonderbestellungen) zustande.

§ 3 Leistungsumfang bei Handwerksleistungen

(1) Art und Umfang der beauftragten Gewerke ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Grundlage ist das von uns durchgeführte Aufmaß sowie der uns bei Angebotserstellung erkennbare Zustand von Untergrund und Bausubstanz. Verdeckte Mängel (z. B. nicht tragfähige Estriche, Feuchtigkeit, Altlasten, nicht normgerechte Vorleistungen anderer Gewerke), die erst bei Ausführung erkennbar werden, können nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden zu Mehraufwand führen.

(2) Wir erbringen unsere Leistungen mit eigenem Fachpersonal. Der Einsatz von Nachunternehmern erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden.

(3) Der Kunde stellt rechtzeitig sicher: freien Zugang zu den Arbeitsbereichen, geräumte Flächen, Strom- und Wasseranschluss sowie — soweit vereinbart — Vorleistungen anderer Gewerke. Kommt der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen; nachweisbarer Mehraufwand kann nach vorheriger Ankündigung berechnet werden.

§ 4 Material, Mengen und Sonderbestellungen

(1) Viele Materialien (u. a. Fliesen, Naturstein, Holzwerkstoffe, Putze, Farben) unterliegen herstellungs- bzw. naturbedingten Schwankungen. Handelsübliche und materialtypische Abweichungen in Farbe, Struktur, Kaliber und Charge — auch gegenüber Ausstellungsstücken, Mustern und KI-Visualisierungen — stellen keinen Mangel dar, soweit sie den vereinbarten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen.

(2) Mengenermittlungen durch uns erfolgen nach fachlichen Standards inklusive branchenüblichem Verschnitt. Für Mengen, die der Kunde selbst ermittelt hat, übernehmen wir keine Gewähr.

(3) Sonderbestellungen (nicht lagermäßig geführte Ware) bestellen wir verbindlich beim Hersteller. Wir weisen den Kunden vor Vertragsschluss darauf hin, wenn eine Bestellung als Sonderbestellung erfolgt.

§ 5 Preise und Zahlung

(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle Preise Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich Umsatzsteuer, sofern nicht anders ausgewiesen.

(2) Bei Verlegeaufträgen können wir angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen; die Abschläge werden im Angebot ausgewiesen. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug fällig.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen (§§ 286, 288 BGB).

§ 6 Termine und Ausführungsfristen

(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Fristen verlängern sich angemessen bei fehlender Mitwirkung des Kunden (§ 3 Abs. 3), bei nicht rechtzeitiger Verfügbarkeit bestellten Materials, die wir nicht zu vertreten haben, sowie bei höherer Gewalt. Wir informieren den Kunden unverzüglich über absehbare Verzögerungen.

§ 7 Abnahme von Verlegeleistungen

(1) Nach Fertigstellung nehmen wir mit dem Kunden eine gemeinsame Abnahme vor. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, wenn die Leistung im Wesentlichen vertragsgerecht erbracht ist; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden — solche Mängel beseitigen wir im Rahmen der Gewährleistung.

(2) Nimmt der Kunde die Leistung in Gebrauch (z. B. durch Bezug der Räume), ohne zuvor Mängel zu rügen, steht dies der Abnahme gleich, sofern wir bei Fertigstellung auf diese Folge hingewiesen haben.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Gegenüber Verbrauchern gelten diese uneingeschränkt.

(2) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt (insbesondere bei Bauwerken und Baustoffen, § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB).

(3) Materialtypische Eigenschaften im Sinne von § 4 Abs. 1 stellen keinen Mangel dar.

§ 10 Haftung

(1) Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten); in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Über diese Website werden keine Verträge geschlossen. Schließen wir mit einem Verbraucher einen Vertrag außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei einem Aufmaß-Termin bei Ihnen zu Hause), besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. In diesem Fall erhalten Sie mit dem Vertrag eine gesonderte Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular.

§ 12 Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende verbraucherschützende Vorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Köln.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Hausstudio GmbH · Venloer Str. 210 · 50823 Köln · Stand: Juli 2026